Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

617. 
Den 17. November -W1. 
Der Vorsitzende trägt vor, 
daß nach Art. 4 der Ersten Hotverord= 
nung des Staatsministeriums zur St= 
eherung der Haushalte von Staat und 
Gemeinden vom 26. September 1931 
-Reg.Bl.S.323 - bei ständigen Beamten 
mit Dienstwohnung vom 1.Oktober 1931 
ab anstelle des Wohnungsgelds die 
Dienstwohnung tritt. Er stellt dem 
Bezirksrat anheim^ob und inwieweit 
er eventl. auf Grund des,§ 37 der 
Ausführungsverordnung^^ Staatl. 
Besoldungsgesetze -Weg. Bl. S. 361 - 
für die in Betracht kommenden Be= 
amten entsprechende Verfügung tref= 
fen will. Hach der Ansicht des Be= 
zirksrats kommen als Dienstwohnungen 
die Wohnung des Oberamtspflegers 
und Oberamtssparkass^endirektors 
in Betracht. 
Vor endgiltiger Entscheidung 
über diese Trage wird 
beschlossen: 
Bas Oberamt zu ersuchen, den beiden Beamten 
Gelegenheit zu schriftlicher Äußerung zu geben. 
Zur Beurkundung 
Der Vorsitzenden 
Der Schriftführer: 
Landrat 
Rechnungsrat
	        
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