617.
Den 17. November -W1.
Der Vorsitzende trägt vor,
daß nach Art. 4 der Ersten Hotverord=
nung des Staatsministeriums zur St=
eherung der Haushalte von Staat und
Gemeinden vom 26. September 1931
-Reg.Bl.S.323 - bei ständigen Beamten
mit Dienstwohnung vom 1.Oktober 1931
ab anstelle des Wohnungsgelds die
Dienstwohnung tritt. Er stellt dem
Bezirksrat anheim^ob und inwieweit
er eventl. auf Grund des,§ 37 der
Ausführungsverordnung^^ Staatl.
Besoldungsgesetze -Weg. Bl. S. 361 -
für die in Betracht kommenden Be=
amten entsprechende Verfügung tref=
fen will. Hach der Ansicht des Be=
zirksrats kommen als Dienstwohnungen
die Wohnung des Oberamtspflegers
und Oberamtssparkass^endirektors
in Betracht.
Vor endgiltiger Entscheidung
über diese Trage wird
beschlossen:
Bas Oberamt zu ersuchen, den beiden Beamten
Gelegenheit zu schriftlicher Äußerung zu geben.
Zur Beurkundung
Der Vorsitzenden
Der Schriftführer:
Landrat
Rechnungsrat