641.
Den 20. Januar 1932.
jenigen Bausparer, die ihren Verpflicht
tungen nicht mehr naohkommen können,
gelegen, wenn die Oberamtssparkasse
in solchen Fällen in die Rechte dieser
Bausparer eintreten würde, da hier=
durch unnötige Abzüge und Verluste
der Bauspar^er vermieden werden könn=
ten. Ein Abschluß der Obersmtsspar=
kasse in Höhe von 30 000 RIK.- in Tarif
23 / Laufzeit 23 3ahreJ würde bei=
spielsweise monatlich auf 130 RM.-
zu stehen kommen.
Oberamtssparkassendirektor Flink
gibt zu der Sache noch nä^h^e^ münd=
liehe Aufklärung.
Beschluß :
Die Oberamtssparkasse zu ermächtigen, bei der
Öffentlichen Bausparkasse Württemberg Eigenverträge
bis zu 30 000 RM abzusehließen und bereits laufende
Bausparverträge von Bausparern, die ihren Verpflieh=
tungen nicht mehr naehkommen können, bis zum Betrag
von -; 30 000 RM zu übernehmen.
§ 164.
Zweigstellenleiter W e r n e r
in Oberkirehberg hat unter Hinweis
darauf, daß nunmehr die durch die
württ. Notverordnung ausgesprochene
Vorrückungssperre weggefallen sei,
das Gesuch gestellt, ihn vorn l.Banuar
1932 ab von der Gruppe 8 a Stufe 1,
nach der er besoldet ist, in Stufe 2
vorzurücken. Von der Oberamtsspar=
kasse wird Vorrückung bereits ab 1.No ¬
vember 1931 beantragt.