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Den 20, Januar 1932, 1
Der Vorsitzende ist der Ansicht,
daß man sieh grundsätzlich auf den
Standpunkt stellen nüsse, daß eine Vor*
rückung in jetzigen Zeitpunkt den Eot=
Verordnungen zuwiderlaufe, die allgemein
einen Abbau bezwecken. Den Zweigstellen
letter Werner stehe nach seinen Anstel=
lungsverhältnissen kein Auf rückungsrecht
zu. Es bestehen weiterhin gewisse Be=
denken wegen der anderen Angestellten,
Eine etwaige Vorrückung sei übrigens
Sache der Antsversammlung,
Beschluß:
Das Gesuch bis auf Weiteres zurückzustellen,
§ 565.
Das Gesuch der Eirehengemein s
de Dietenheim um Nachlaß der ihr sei$
tens der Obe.rgmtssparkasse berechneten
Verzugszinsen sowie um Ermäßigung des
Zinssatzes für das ihr gewährte Dar=
leben wird der Folgen wegen
abgelehnt.
§ 566.
Auf das Gesuch des August Reich
in Jllerrieden um Erlassung der ihm
durch die Oberamtssparkasse bereeh*
neten Verzugszinsen wird
beschlossen :