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Den 20, Danuar 1932.
Dem Reich den Betrag von -:18 RM 90 RPfg,
mit Rücksicht auf seine ungünstigen Verhältnisse
ausnahmsweise naehzulassen,
§ 367,
Die Zweigstelle der Oberamts=
Sparkasse in Dietenheim stellt Antrag
auf Kündigung des Dienstvertrags und
ebenso des Mietverhältnisses mit dem
im Zweigstellengebäude wohnenden Ott,
Seitens der Kundschaft wurden wieder-
holt berechtigte Bedenken dagegen aus=
gesprochen, daß Gespräche im Kassen=
raum wie auch vertrauliche Unterredun=
gen im Sprechzimmer in der nächst=
anliegenden Wohnung des Ott abgehoreht
werden können. Bei der Reinigung der
Kassenräume besteht auch für Ott die
Möglichkeit des Einblicks in die Akten,
da diese nicht sämtliche^ngeschlossen
werden können, Bei dem gegenseitigen
Verhältnis zwischen Zweigstellenleiter
und Ott könnte dies WA Machtet! der
Oberamtssparkasse ausgewertet werden,
Die bisherige Mahnung des Ott könnte
bei der Instandsetzung des Zweigstellen
gebäudes für vorübergehende Unter=
bringung der Kasse und später als
Registraturräume benützt werden,