647.
Den 20. Januar 1932.
§ 369.
Das Arbeitsauit Ulm beabsich= ;
tigt in diesem Winter wieder Lehr=
gange für jugendliehe Arbeitslose
, ein zu rieht en; Kittel hiefür stehen
im beschränkten Umfange zur Verfügung.
Uie Dauer der Lehrgänge wird vor=
aussiehtlieh 6 bezw. 12 Wochen bei
einer wöchentlichen Stundenzahl
von ea. 13 Stunden betragen. Um der
Verschiedenheit der einzelnen Berufs=
gruppen gerecht zu werden, ist eine
Trennung in metall= und bauarbeitende
Berufe beabsichtigt. Gleichzeitig
sollen auch für die weiblichen Ar=
beitslosen nach Bedarf hauswirtschaff
liehe Lehrgänge stattfinden.
Das Arbeitsamt stellt an die
Amtskörpersehaft die Bitte, die Lehr=
gänge zu unterstützen und nach Kög=
liehkeit durch die Gewährung eines
angemessenen Beitrags zu fördern,
zumal da auch Wohlfahrtserwerbslose
und andere beim Arbeitsamt nicht i n
Unterstützung stehender Arbeitslose
an den Lehrgängen teilnehmen können.
Seitens der Oberamtspflege wird eirz
Beitragsverwilligung befürwortet.
Der Bezirksrat stellt steh auf den
Standpunkt, daß die Kostentragung
für solche Kurse Suchender. Reüpljsan=
stalt für Arbei tsverrfttfeffyffi^^
Er hält auch den Erfolg solcher