Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

651. 
Den 20. Januar 1952. 
Oberamtsstraßenmeister, Oberamtsgeometsr, 
Verwaltungsaktuare, Oberamtsbaumwart, 
Bezirksfürsorgerin, Vermessungsteeh^ 
niker usw . Alle diese Beamtenhaben 
für ihre ordentlichen Diensiverrich= 
tungen außerhalb ihres Dienstsitzes 
Biäten und Reisekosten anzusprechen. 
Bie Mehrzahl der Amtskörpersehaf ten 
gewährt diesen Beamten bis heute die 
Biätensätze, die den Staatsbeamten 
derselben Besoldungsgruppe zustehen. 
Bie Reiehung der Biäten naeh den staat 
liehen Sätzen, sei es auf Einzelnaeh= 
weis oder pauschaliert, muß aber bei 
diesen Beamten als zu hoch bezeichnet 
werden, • 
* Bie Biäten sollen lediglich eine 
Vergütung sein für den Mehraufwand, 
der dem Beamten durch seine auswärtige 
Tätigkeit gegenüber seinem gewöhnlichen 
Aufwand entsteht. Hun bleibt aber bei 
Beamten mit häufigem und regelmäßigem 
Außendienst innerhalb ihres Amts=bezw. 
des Oberamtsbezirks der tatsächliche 
Mehraufwand zugegebenermaßen wesnnt= 
lieh unter den Taggeldsätzen der 
Staatsbeamten, Bie Anrechnung der vol= 
len staatlichen Biätensätze kommt also 
in diesen Fällen einer über den Rahmen 
der Besoldungsvorsehrif ten hinausgehen=> 
den Gehaltserhöhung gleich; der zur 
Deckung des Mehraufwands nicht auf= 
gebrauchte Diätensatz wird zu einem 
festen Gehaltsteil des betreffenden 
Beamten. Bei dieser Sachlage ist des= 
halb für die Gewährung der vollen 
staatlichen Diäten ~(Taggeld=J Sätze
	        
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