651.
Den 20. Januar 1952.
Oberamtsstraßenmeister, Oberamtsgeometsr,
Verwaltungsaktuare, Oberamtsbaumwart,
Bezirksfürsorgerin, Vermessungsteeh^
niker usw . Alle diese Beamtenhaben
für ihre ordentlichen Diensiverrich=
tungen außerhalb ihres Dienstsitzes
Biäten und Reisekosten anzusprechen.
Bie Mehrzahl der Amtskörpersehaf ten
gewährt diesen Beamten bis heute die
Biätensätze, die den Staatsbeamten
derselben Besoldungsgruppe zustehen.
Bie Reiehung der Biäten naeh den staat
liehen Sätzen, sei es auf Einzelnaeh=
weis oder pauschaliert, muß aber bei
diesen Beamten als zu hoch bezeichnet
werden, •
* Bie Biäten sollen lediglich eine
Vergütung sein für den Mehraufwand,
der dem Beamten durch seine auswärtige
Tätigkeit gegenüber seinem gewöhnlichen
Aufwand entsteht. Hun bleibt aber bei
Beamten mit häufigem und regelmäßigem
Außendienst innerhalb ihres Amts=bezw.
des Oberamtsbezirks der tatsächliche
Mehraufwand zugegebenermaßen wesnnt=
lieh unter den Taggeldsätzen der
Staatsbeamten, Bie Anrechnung der vol=
len staatlichen Biätensätze kommt also
in diesen Fällen einer über den Rahmen
der Besoldungsvorsehrif ten hinausgehen=>
den Gehaltserhöhung gleich; der zur
Deckung des Mehraufwands nicht auf=
gebrauchte Diätensatz wird zu einem
festen Gehaltsteil des betreffenden
Beamten. Bei dieser Sachlage ist des=
halb für die Gewährung der vollen
staatlichen Diäten ~(Taggeld=J Sätze