692. W
Den 20. 3 annan.1922.
an diese Beamte in der gegenwärtigen
Krisenzeit und bei der Finanzlage der
Amtskörper schäften kein Raum mehr.
Der Verband hält eine wesentliche Kürzung
der bisherigen Diätensätze für die Amts-
körpersehaftsbeamten mit regelmäßigem
und häufigem Außendienst für erfordere
lieh und erhofft dadurch eine nieht un=
wesentliche Einsparung bei den einzel=
nen Amtskörperschaften,
Grundsätzlich sollen nur die Diäten-
sätze für Reisen im. Amtsbezirk, nicht
aber auch solche für außerhalb desselben
und auch nieht für solche bei be so nderen
Anlässen DM Amtsbezirk, die bekanntlich
regelmäßig zu höheren Ausgaben führen,
gekürzt werden.
Eine Kürzung des Übernachte!des bei
Reisen im Oberamtsbezirk sei allgemein
angebracht, Das Übernachtgeld sollte nach
. den tatsächlichen durchschnittlichen
Kosten einer Übernachtung im Oberamtsbe=
zirk nom Bezirksrat festgelegt werden,
Bei Übernachtungen außerhalb des Ober-
amtsbezirks soll das volle Übernaehtgeld
gewährt werden,
Das Weggeld dürfte in seiner bisherigen
Höhe belassen-werden, Wenn das Dienst=
geschäft in der Begehung einer Wegstrecke
besteht, so sollte für die Begehung die»
ser Wegstrecke Weggeld nicht gewährt
werden,
Der württ,Staat hat bei einzelnen staat*
liehen Beamtengruppen mit regelmäßigem
,und häufigem Außendienst weitgehende
Kürzungen der Taggeld—(Diät en) -Entsehä"
digungen vorgenommen, So erhalten z.B,