Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

633. 
Den 20. Manual 1932. 
die staatlichen Forstmeister für samt* 
liehe Dienstreisen innerhalb ihrer 
Amtsbezirke' neben dem Ersatz der 
■ Reisekosten lediglich eine jährliche 
Pauschzehtungsoergütung von noch 546 Rill 
Für’ die staatlichen Oberförster und 
Forstassessoren ist diese jährliche 
Pauschzehrungsvergütung auf 465 M 
festgesetzt. Beamte ohne eigenen Haus= 
halt erhalten 31^ dieser Sätze, denen 
200 volle Arbeitstage im Außendienst 
zugrunde liegen* 
Beschluß: 
I .J Bei der Amtsversammlung die Erlassung nach 
stehender Bezirkssatzung zu beantragen : 
Bezirks sa tzung_ fü r_di e_ G^währun g_ vL n_ Re ijekosten^ 
^l^^^gun^en a n_ Am ts kö r^ers^ ha ft. sb eamt e^ 
I. Allgemein, 
Die AMTSKÖRPERSCHAFT GEWÄHRT IHRER BEAMTER bei aus= 
Bärtigen Dienstverrichtungen, soweit nicht nachstehend 
Sonderregelungen getroffen sind, oder solehe,dureh Dienst= 
vertrag bestehen, Diäten und Reisekostenentsehädigungen 
nach den Bestimmungen des Art. 60 Abs.2 der Bezirksordnung 
in Verbindung mit § 88 Abs.2 der Vollzugsverfügung hiezu 
in der Fassung der Verfügung des Ministeriums des Innern 
betreffend Änderung der Vollzugsverfügungen zur Gemeinden 
und zur Bezirksordnung vom 10. März 192A, Reg,BI.S.120, und 
der Verordnung des Innenministeriums im gleichen Betreff 
vom 20. Mai 1927, Reg.Bl.S.232. Die Diäten und darf Über= 
naehtgeld richten sich nach dem den Staatsbeamten der 
gleichen Besoldungsgruppe bei Dienstreisen zustehenden
	        
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