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Den 20. Manual 1932.
die staatlichen Forstmeister für samt*
liehe Dienstreisen innerhalb ihrer
Amtsbezirke' neben dem Ersatz der
■ Reisekosten lediglich eine jährliche
Pauschzehtungsoergütung von noch 546 Rill
Für’ die staatlichen Oberförster und
Forstassessoren ist diese jährliche
Pauschzehrungsvergütung auf 465 M
festgesetzt. Beamte ohne eigenen Haus=
halt erhalten 31^ dieser Sätze, denen
200 volle Arbeitstage im Außendienst
zugrunde liegen*
Beschluß:
I .J Bei der Amtsversammlung die Erlassung nach
stehender Bezirkssatzung zu beantragen :
Bezirks sa tzung_ fü r_di e_ G^währun g_ vL n_ Re ijekosten^
^l^^^gun^en a n_ Am ts kö r^ers^ ha ft. sb eamt e^
I. Allgemein,
Die AMTSKÖRPERSCHAFT GEWÄHRT IHRER BEAMTER bei aus=
Bärtigen Dienstverrichtungen, soweit nicht nachstehend
Sonderregelungen getroffen sind, oder solehe,dureh Dienst=
vertrag bestehen, Diäten und Reisekostenentsehädigungen
nach den Bestimmungen des Art. 60 Abs.2 der Bezirksordnung
in Verbindung mit § 88 Abs.2 der Vollzugsverfügung hiezu
in der Fassung der Verfügung des Ministeriums des Innern
betreffend Änderung der Vollzugsverfügungen zur Gemeinden
und zur Bezirksordnung vom 10. März 192A, Reg,BI.S.120, und
der Verordnung des Innenministeriums im gleichen Betreff
vom 20. Mai 1927, Reg.Bl.S.232. Die Diäten und darf Über=
naehtgeld richten sich nach dem den Staatsbeamten der
gleichen Besoldungsgruppe bei Dienstreisen zustehenden