69.
Den 10. Januar 1929»
§ 65.
7oro Stadt schultheißenamt 1
Laupheim ist die Abgabe verbillig-
ter Darlehen dureh die Obérants -
Sparkasse zur Förderung des Woh«
nungsbaus angeregt werden. Die
Oberantssparkasse ist in der Lage , J
hiefür eventl, Gelder zu einem
Zinssatz von 7 1/2 % zur Verfüg
gung zu stellen unter der Voraus-
setzung , daß diese Darlehen sat-
zungsmäßig siehergestellt werden.
Entsprechend den Vorschlägen der £
Ausleihkommission wird von Bezirks*
rat vorbehaltlich der Zustimmung
der Amtsversammlung
* beschlossen :
Far das Jahr 1929 zur Förderung des Wohnungsbaus
dureh die Oberamtssparkasse für solche Bauten, die
ÎTO laufenden Jdhre zur Ausführung kommen, verbilligt
te Darlehen unter folgenden Bedingungen zur Verfü-
gung-zu stellen ; <7
11 Sis Ausleihung erfolgt nach dem jeweiligen Höchst= :
satz für Festanlagen (Depositen,z.Zt.7 1/2 $7,.
27 von de To Zins za^2t die betr.Gemeinde jeweils
1 % der Schuldsumme, den Rest der Schuldner, -eine J
Beteiligung der Amtskörperschuft kommt hienaeh nicht : 1
in Frage- ;
57 neben der hypothekarischen Sicherheit fl.Hypo
thek! übernimmt die betr. Gemeinde die Selbst-
schuldnerbürgschaft;
47 Sis Ausleihungssumme wird für das Jahr 1929