Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

655. 
Den 20, Januar 1932, 
Als Beamte, denen ein Amtsbezirk zugewiesen ist oder 
die sonst durch die Art ihrer Dtenstgesehäfte zu häufte’ 
gen Dienstreisen innerhalb des Oberamtsbezirks genötigt 
sind, gelten der Oberamtsbaumeister, die beiden Ober= 
amtsgeometer, die Vermessungsteehniker-soweit «re beam ■ 
tenreehtlieh angestellt- und die 3 hauptberuflichen 
Verwaltungsaktuare, 
III. Das ü be macht g eld bet auswärtigen Übernachtungen 
im Oberamtsbezirk wird allgemein gekürzt und zwar 
in Stufe I um 10 v.H. 
” * II ” 20 v.H. 
” * III * 20 v.H. 
Auswärtige Übernachtungen innerhalb des Oberamtsbezirks 
dürfen nur erfolgen, wenn ein geeignetes Verkehrsmittel 
die Rückkehr am gleichen Tage nicht ermöglicht, wenn 
die Kosten der auswärtigen Übernachtung weniger be= 
tragen als die Kosten der Heim= und Wiederhinreise 
oder wenn besondere dienstliche Gründe dies recht= 
fertigen. 
IV . Das Weggeld. 
Besteht das Dlenstgesehäft in der Begehung einer 
Wegstrecke, so wird für die Begehung dieser Strecke ein 
Weggeld nicht gewährt. 
2.J Die auf Grund der beantragten Bezirkssatzung 
erfolgenden Kürzungen aus Ersparnisgründen bereits 
ab 1. Januar 1932 dur eh zu führ en. 
Z u r B e u r k u n d u nß g ! 
Stellv, Vorsitzender Schriftführer 
Regierungsrat /)//) Rechnung sravÿ/ / .
	        
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