665.
Den 2. März 1932,
' - § 376.
Von der Zweigstelle der Ober=
■ - amtssparkasse in Dietenheim wurde an
Stelle der früheren Kassendienerin
Ott £#as vom 1. Februar 1932 ab Frau
Elisabeth Stetter, Maurers Ehefrau
angestellt, Vorn Beztrksrat ist die
Entlohnung derselben festzusetzen,
Beschluß ;
Sich mit der erfolgten Anstellung der Frau Stetter
einverstanden zu erklären und ihr für die Reinigungs=
arbeiten sowie für Besorgung der Botengänge und
sonstige kleinere Arbeiten eine monatliche Vergütung
von -:, 20 BM, neben Übernahme des gesetzlichen
Anteils an den Versicherungsbeiträgen zu gewähren.
£ 577.
Das Gesuch der Ortsfürs^orge=
behörde Sehwendi vom 29,Februar 1932
um Verwilligung eines Beitrags für
die Wtnternothilfe aus Mitteln der
Oberamtssparkasse wird der Folgen
wegen
abgelehnt,
§ 57§.
Verwaltungspraktikant Ottmar
Kohle r war über die Zeit der
Dienstunfähigkeit des Verwaltungs=
Praktikanten Ott bei der Oberamtßpflege
vom 3. Februar bis 2. März 1932 als
Stellvertreter verwendet,