Den 2. März 1932,
669.
Die Oberamtspflege wird zur Aus
zahlung dieses Betrags an die Gemeinde-
Pflegen aus Mitteln des Straßenver-
besserungsfonds
angewiesen.
§ 981,
Vom Reehnungsjahr 1932 ab
beteiligt sieh der Staat an den Kosten
des Anschlusses des Oberamtstierarztes
an den Unf allmeldedienst bei der
städt, Telefonzentrale in Laupheim
nicht mehr, Seither wurde der hälftige
Betrag an jährlich 30 M, mit 19 RR
ersetzt.
Dem Antrag der Oberamtspflege
entsprechend wird
beseh! o s s e n:
Die Kosten dieses Unfallmeldedienstes vom
1, April 1932 ab ganz auf die Amtshörperschuft zu
übernehmen.
§ 982.
Der Umbau der Feuerlöscheinrieh-
tungen im Bezirkskrankenhaus und die
Beschaffung der notwendigen Schläuche
und Strahlrohre wird nach dem Antrag
des Bezirksfeuerlösehinspektors Küehle
mit einem berechneten Gesamtkostenauf
wand von -.• 790 RM.^
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