Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 2. März 1932, 
669. 
Die Oberamtspflege wird zur Aus 
zahlung dieses Betrags an die Gemeinde- 
Pflegen aus Mitteln des Straßenver- 
besserungsfonds 
angewiesen. 
§ 981, 
Vom Reehnungsjahr 1932 ab 
beteiligt sieh der Staat an den Kosten 
des Anschlusses des Oberamtstierarztes 
an den Unf allmeldedienst bei der 
städt, Telefonzentrale in Laupheim 
nicht mehr, Seither wurde der hälftige 
Betrag an jährlich 30 M, mit 19 RR 
ersetzt. 
Dem Antrag der Oberamtspflege 
entsprechend wird 
beseh! o s s e n: 
Die Kosten dieses Unfallmeldedienstes vom 
1, April 1932 ab ganz auf die Amtshörperschuft zu 
übernehmen. 
§ 982. 
Der Umbau der Feuerlöscheinrieh- 
tungen im Bezirkskrankenhaus und die 
Beschaffung der notwendigen Schläuche 
und Strahlrohre wird nach dem Antrag 
des Bezirksfeuerlösehinspektors Küehle 
mit einem berechneten Gesamtkostenauf 
wand von -.• 790 RM.^ 
g e n e h m i g t.
	        
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