670.
Den 30 März 1932,
beschlossen:
Bei der Firma Heinrich Hieber die Pfändung
zunächst für einen Betrag von -: 3000 M durchführen
zu lassen und von der Zwangsversteigerung es« und
Zwangsverwaltung vorläufig abzusehen.
§ 383,
Fabrikant Schupp in Bieter
heim hat um nochmalige Behandlung
seines Darlehensgesuehs durch den Be=
zirksrat gebeten,nachdem sichwesent=
liehe, für die Ablehnung am 2,März
1932 (oben § 373J ausschlaggebende
Gründe geändert hätten,
■ -Der Vorsitzende bringt den in
der Zwischenzeit geführten Schrift=
wechsel zur Verlesung und führt-
dazu aus, daß-von Fabrikant Schupp
für sein Darlehens g esuch bestimmte
Unterlagen verlangt und auch zugesagt
worden seien, -
Der Darlehensbetrag von
130 000 RM würde nun durch den 3nter=
kalarfond in Rottenburg der Oberamts=
Sparkasse als ■Depositeneinlage bis
auf 3 3ahre fest, bei einer jährliche
Rückzahlung von 30-000 RM, 60 000 RM
und 40-000 RM-zur Verfügung gestellt
werden, Der Gemeinderat Dietenheim
hat zu der Angelegenheit ebenfalls