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Den 32 März 1932.
im Interesse der Erhaltung des Betriebs
Stellung genonnen und die/^&^ Uber= :
nähme des Ausfallbürgschaft für das
Darlehen dureh die Gemeinde beschlossen,
falls die Darlehenshingabe von einer
Äusfallbürgsehaft abhängig genaeht
werden sollte. Each der neuen antliehen 1
Sehätzung durch den Gemeinderat ist
der gesamte Besitz des Schupp auf
371 600 RM (seither 300 000 RMJ ge=
schätzt.
Der Vorsitzende hat bezüglich der
Geldhingabe dureh den Onterkalarfond
Keine Bedenken. Die Hauptsache sei
eben die Frage der Sicherheit; auch
in dieser Hinsicht bestehen satzungsmäs=
sig gesehen (fornellJ keine Bedenken.
Die Sieherheitsfrage nüsse jedoch auch
unter Berücksichtigung der heutigen
Verhältnisse geprüft werden und diese
Beurteilung sei praktisch sehr schwie=
rig. Die Garantie für die Wetterführung'
des Betriebs müsse gegeben sein, es
dürfen später nicht noch wettere An=
forderungen für die Sanierung an die
Amtskörperschaft gestellt werden.
-Die eventl. spätere Verwertung des
Betriebs sei ebenfalls eine schwierige
Frage.
Fabrikant Schupp ist mit dem Ver&
treter der Treuhandfirma Nathan in Ulm,
Herrn Ströbel, anwesend. Er glaubt,
daß die Bedenken in der letzten Bezirks=
ratssttzung beseitigt sind. Bezüglich
der Wetterführung des Betriebs müssen
eben die gegebenen Möglichkeiten in
Betracht gezogen werden, außerdem sei