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Pen 50. M^rz 1552.
wiederholter Aufforderung bis heute
niffht bezahlt, so daß mit dem auf l.Mai
d.3. fällig werdenden Halbjahreszins
bei denselben ein 3ahreszins im Ruefa
stand ist, Normalerweise müßte damit
die Beitreibung eingeleitet werden,
umsomehr als nieht vorausgesehen werdet
kann, wie die Verhältnisse am Qrund=
stücksmarkt und bei der Landwirtsehaft
im allgemeinen sieh entwickeln werden.
Die im Laufe des Monats Februa^täti=
ge Revision hat bei Prüfung der Hypothec
ken = und Kreditunterlagen folgende
Feststellungen getroffen:
1 . In 5 Fällen sei bei der Bemessung
des gemeinderätliehen Schätzungswertes
der Brandversicherungs^und Steueran^
schlag wesentlich überschritten.
2 , Bei 20 Fällen wurde die Sicherheit,
an- d en. heu±igen_ Kert s verhältn isseiL
gemessen ,. al 34 knapp bezeichnet.
5 .Zn 24 Fällen fehlen die gemeinde-
rötlichen Schätzungsurkunden.
Es handelt sieh durchweg um ungewandt
t e Aufwertungshypotheken.
Vie Oberamtssparkasse beantragt
zwecks Ergreifung der geeigneten Maß=.
nahmen Besprechung dieser Angelegenheit
im Bezirksrat.
Beschluß:
1./ Zu Ziffer 1 der Beanstandungen der Revision den
Bürgermeisterämtern durch das Oberamt entsprechende
Weisung zugehen zu lassen£
2 Bezüglich der Ziffer 2 die Ausleihekommission zu
ermächtigen, die ihr geeignet erscheinenden Schritt e
zu unternehmen.