Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 30.. März 1932. 
677. 
3.) Bezüglich der umgewandelten Aufwertungshypotl^ 
hen (Ziff. 33 auf die Beibringung von Sehätzungs= 
urkunden zu verzieht en. 
3t.3 Die Oberamtssparkasse anzuweisen, keine Zwangs= 
Versteigerung zu betreiben, ohne daß vorher alle 
Möglichkeiten erschöpft sind. Bei der Beitrei= 
bung von Zinsrückständen soll die Zwangsvoll= 
Streckung nur durch Verkauf eines geeigneten 
Grundstücks und nicht des ganzen Anwesens be^ 
trieben werden, 
§ 591. 
Entsprechend dem Vortrag 
des Sparkassendirektors Mink 
wird die Kündigung an Fräulein 
M a nK auf 15. April 1932 
genehmigt. 
§ 592. 
Mit Rücksicht auf eine in der 
Gemeindebeamtenzeitung Ur.2 vom 
15. Februar 1932 veröffentlichte 
grundsätzliche Entscheidung des 
Innenministeriums vom 21 Jlonember 
1931 über den Begriff von Dienst= 
wohnungen wird 
beschlossen: 
Eine weitere Verfügung bezüglich der Wohnungen 
des Oberamtspflegers und des Sparkassendirektors
	        
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