679.
Den 30. M^rz W2.
§ 5-5.
^nIa/?2i(?7z der am 16,ds. Mts.
erfolgten unvermuteten Besichtigung
der Wanderarbeitsstätte durch Ober=
regierungsrat Mailänder ist es als
großer Mangel bezeiehnet worden, daß
hier kein Holzeerkleinerungsbetrieb
besteht. Diese Frage sei als eine
grundsätzliche und wichtige zu be=
trashten, weil die Nichtbeachtung der
Forderung der Arbeitsleistung schon in
.einer Wanderarbeitsstätte zu einer
Lockerung und Gefährdung des ganzen
Wanderarbeitsstättensystems führen
könnte.
Der Beztrksrat ist der Ansicht,
daß eben bet der hiesigen Wanderarbeiter
stätte in dieser Hinsicht besondere
Verhältnisse vorliegen. Die Einführung
eines Holzzerkleinerungsbetriebs werde
sich allerdings nun nicht mehr umgehen
lassen.
Beschluß:
Den Oberamtsbaumetster zu beauftragen, für
einen geeigneten Schuppen Plan und Kostenvoranschlag
auszuarbeiten und hernach in der Sache endgültig
Beschluß zu fassen.
§ 596.
Der Bezirksrat nimmt von der Ver=
fügung der Ministerialabteilung für
Bezirks= und Körperschaftsverwaltung
vom 22. M^rz 1932 Nr. 11 400 betr.die
Einleitung des Dienststrafverfahrens
gegen Hausverwalter Koch an der