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Den 30. März 1932.
Wanderarbeitsstätte und dessen
vorläufige Dienstenthebung
Kenntnis.
§ 597«
Als Stellvertreter über die
Zeit der vorläufigen Dienstenthebung
des HausverwaltersKoeh an der Wandet
arbeitsstätte wird Georg F i s ehe]
Werkzeugarbeiter in Laupheim bestellt<
Das Kochen wird weiterhin der Frau
des Hausverwalters Koch übertragen.
Die Verpflegung der Wanderer erfolgt
vorübergehend und probeweise in Regie*
betrieb.
§ 598.
Rach der zweiten Verordnung des
Wirtsehaftsministeriums zur Durch
führung des Gesetzes über Arbeits=
Vermittlung- und Arbeitslo senversiehe=
rung vom 12. März 1932 fReg.Bl.S.^6)
sind die Amtskörperschuft en berech=
tigt, mit-Wirkung vorn 1. April 1932ab
von derjenigen Gemeinde ihres Bezirks,
in der nach § 168,169 des Gesetzes
die örtliche Zuständigkeit für Kri=
senunter Stützung begründet wäre,Er=
satz ihres Aufwands bis zur Höhe von
30 % zu beanspruchen.
Bach Anhörung der Oberamtspflege
und Bezirksfürsorgebehörde wird
b e s c h 1 0 L L J L: -
bei der Amtsversammlung zu beantragen, vom 1.April