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ne n 20. April 1932.
Illerrieden, Dorndorf, Oberkirehberg ,
und Dnterkirehberg eingeladen.
Auf dem Rathaus in Dietenheim, gab
der Vorsitzende nach Begrüßung der
Anwesenden die bezüglich der Dber=
nähme nach der Straßensatzung zu stet«
lenden Anforderungen , die noch nicht
erle digten Anstände und Beschwerden
einzelner Beteiligter sowie die noch
bestehenden Wünsche der Gemeinden
bekannt. Hierbei fand eine allgemeine
Aussprache und anschließend die Be=
siehtigung der Straßenstreeke statt.
Rach dem hierüber gefertigten
besonderen Protokoll wurde folgendes
festgestelitt
1 .) Der Bezirksrat Laupheim steht auf dem Stand=
punkt, daß die bezüglich der Ortsetterstreeken
noch vorliegenden Anstände bezw. Beschwerden
die Amtskörpersehaft Laupheim nicht berühren, * F
insofern diese Strecken nicht in die Dnter=
haltung der Amtskörpersehaft übernommen werden, j
2 .) Die Anstände bezw. Beschwerden, welche sieh
auf die außerhalb Etters liegenden Strecken
beziehen, berühren die Amtskörpersehaft Lqup=
heim ebenfalls nicht. Diese werden durch die
Straßenbaugemeinsehaft im Sinne der heutigen
Besprechung erledigt, welch erstere diese Ver=
pflichtung mit Schreiben vorn 13.3anuar 1932 an
das Oberamt Laupheim anerkannt hat.
3 .) Von der Amtskörpersehaft Laupheim wird die
Bedingung gestellt, daß folgende Strecken einer
nochmaligen Bewalzung unterzogen werden :