Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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688. 
Den 24./23 .Mai 1932. 
vOM 6. Oktober 1 1931, fünfter Teil, 
Kapitel I fRGBl.I 8.3371 ist das Spar= 
■kassenwesen auf neue Grundlagen ge= 
stellt worden. 3n Württemberg ist hie= 
zu das Sparkassengesetz vom 24.März 
1932 -Re g ,Bl.S.97 - erlassen worden, 
das am 1. März 1932 in Kraft getreten 
ist. 
Der Vorsitzende bringt die wich- 
tigsten Bestimmungen dieses Gesetzes, 
sodann die zur Durchführung ergangenen 
besonderen Runderlasse des 3nnenmint= 
steriums vom 5. Mai 1932 Ur. IV 1270 
und der Ministertalabteilung für Be= 
zirks=und Korpersehaftsverwaltung 
uom 18. Mai 1932 Hr. 2388 zur Ver= 
1 esung. 
Rach Art. 28 des Sparkassengesetzes 
hat der Bezirksrat die erstmalige Auf* 
Stellung der Satzung der Oberamts= \ 
Sparkasse vorzunehmen. Hiefür ist 
vom Württ. Spark as sen=und Giroverband 
der Entwurf einer Mustersatzung auf 
gestellt worden. Die Satzung ist bis 
spätestens 1. 3uni 1932 der Aufsichts s 
behörde zut Genehmigung vorzulegen. 
Der Bezirksrat befaßt sieh in seinen 
heutigen Sitzung mit einigen wesent= 
liehen Punkten der neuen Satzung und 
beschließt: 
1.1 zu erklären, daß es ihm im Hinblick auf die Bedeutung 
der Angelegenheit und die Kürze der Zeit nicht möglieh 
ist, die Verantwortung für eine, neue Sparkassensatzung 
zu übernehmen; 
2.1 der Aufsichtsbehörde vorzusehlagen, bei Erlassung der 
Satzung die Zahl der „Weiteren” Mitglieder des Verwal=
	        
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