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Den 2 4./^5. Mai 1932.
' Es sollte nunmehr zunächst die
Frage geklärt werden, od die LdsLokt öer
steht, de n Bau im^kommenden Bahren dürfe
zuführen. Bei einer Grundförderung von
3 Kleiner verstärkten Förderung von
8 RM wären im freien Geldmarkt noch
etwa 60 000 RM aufzubringen. Der Umbau
der Straßenstrecke sollte dureh die
Amtskörperschaft als Unternehmerin er=
folgen, die Gemeinden sollen dureh an=
teilige Beiträge herangezogen werden.
Der Vorsitzende glaubt, daß der Bau=
ausführung wohl noeh^^rsehiedene Hin*
- dernisse wie die^reditsperre, die
Genehmigung der Schuldaufnahm en und so=
dann auch die Stellung der Gemeinden
entgegenstehen. Auch die Gewährung eine
verstärkten Förderung von -8 RM sein
mindestens zweifelhaft, bisher wenig*'
stens seien in solchen-Fällen höchstens<
6 RM bewilligt worden. 3m Falle der
Durchführung des Straßenumbaus dureh die r
Amtskörpersehaft als Unternehmerin »
bestehe zunächst keine rechtliche %ög=
liehkeit, die Gemeinden, die eigentlich ■
die Straßenunterhaltungspfliehtigen
\ seien,zu den Kosten heranzuziehen.
Wenn eventl. für-das 3ahr 1933 eine
Anmeldung des Unternehmens auf Zuschüsse
aus der Erwerbslosenfürsorge erfolgen»
soll, so-möchte er darauf hinweisen,
daß hieraus der Amtskörperschaft keine
Verpfliehtung erwachsen dürfe, daß nun
1933 unter allen Umständen gebaut wer*
den müsse, da die Verhältnisse in keiw
Weise zu übersehen seien. Unter dieser \