Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

698. 
Ben 24. /2^. Ma i 1932. 
um die Kosten der Materialbeschaffung 
(entsprechend der Straßensatzung / 
handelt wird. Eine weitere Belastung 
des Straßenbauvoransehlags wird dar 
durch nicht erfolgen. 
Der Beztrksrat erklärt sieh unter 
diesen Umständen mit der "Vornahme der 
Bewalzung deb genannten Strecke 
e i n v ' e r s t a n d e n. - 
§ 612. 
3m Unteiesse der ordnungsmäßigen 
Unterhaltung der Udehbarschaftsstraßen^ 
•#^^^4^ im Bezirk stellt der Be 
zirksrat auf Anregung des Straßen=und 
Wasserbauamts Ehingen an die Amtsver= 
Sammlung den 
Antrag 
folgende Bezirkssatzung zu erlassen: 
„ Für Eaehbarsehaftsstraßen, zu deren Unterhaltung 
die Amtskörper schuft lediglich die Straßenwärter, 
die Markungsgemeinden jedoch das Unterhaltungen 
material zu stellen haben, muß mit der Beifuhr 
dieses Unterhaltungsmaterials spätestens 1 4 Tage 
nach Aufforderung durch das Straßenrand Wasser= 
bauamt begonnen werden, andernfalls kann dasselbe 
auf Kosten der in Verzug befindlichen Marküngs= 
Gemeinden durch die Amtskörperschaft beschafft 
werden.” 
§ 613. 
Laut Erlaß des Unnenministeriums, 
Abteilung für den Straßen=und Wasser- 
bau,vom 7. März 1932 Er.1070 ist zur
	        
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