700.
Ben 2't./23. Mai 1932.
Vorgefundenen Anstünde sind in der
Hauptsache bereits erledigt worden.
F M Übrigen wird zu den Rechnungen
bemerkt :
1.1 Zu ■Prüfungsbemerkung § A zur O b eramtspflege=
rechnung 1927 und zu Prü f ungsbemerkung § ^ Abs, .
zur Rechn ung der Bezirkskrankenhaus ver watung 19%
Für die Überweisungen durch Gtro=
Konto sind künftig 'jeweils ordnungs=
mäßige Lastschrift zettel beizubringen
bezw. ist der Zahlungsnaehweis durch
die Zweitschrift ( Durchschlag) der
Sammelüberweisungen zu erbringen.
2. ) Zu_Prül.ungsbemerkung!_§_2_zur_0beramtspflege=_
rechnung für 1929 und Prüfungsbemerkung § 1 zur
Re chnung der Bez irkskrankenhausverwaltung für .
1929.
Bie Vorschrift des § 106 Abs.3
Vollz.Verfügung zur Bezirksordnung in
Verbindung mit § 173 Abs.2 V.V.zur
G.em^0. ist künftig zu beachten.
3. ) Zu Prüfungsbemer kung § 30 z ur O b eramtspflege-
rechnung für 1928.
Bem Oberamtsbaumeister Küchle ist
von der erfolgten Verjährung seiner
R,e isekosten an spräche aktenkundige
Mitteilung zu machen.
s e h lu ß :
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bemerkungen bei der
Amtsversammlung Antrag auf Anerkennung der Rechnungen
und Entlastung des Rechners zu stellen.
§ 616.
Bie vom Rechnungssaehverstän*
digen geprüften Rechnung^ßn der Bezirks
fürsorgebehörde für 1927,1928 und 1929
werden vom Bezirksrat einer sachlichen