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Ben 24.725. liai 1932.
Prüfung unterzogen, Vie bei der Prü=
fung erhobenen Anstände sind in der
Hauptsache als erledigt anzusehen.
2m übrigen wird bemerkt .•
1 .) Zu Prüfungsbemerkung. § 12 von 1927 und § 1
von 1929.
Die Vorschrift des § 106 Abs.3 der
Vollzugsverfügung zur Bezirkso rd. in
Verbindung mit § 173 Abs.2 Vollz.Verf.
zur dem.Ord. ist künftig zu beachten.
2 . J Zu Prüfungsbemerkung § 19 von 1927 :
Den Mitgliedern des Bezirksfürsorge=
aussehusses sind ihre Reisekosten
entsprechend' den tatsächlich benütz=
ten Verkehrsmitteln zu vergüten.
3 .) Zu Prüfungsbemerkung § 1 von 1929.
Bie Befugnisse bezw. Aufgaben des
Bezirksfürsorgeausschusses sind in
Art.13 Abs.3 Satz 1 der LEVO. genau
umschrieben. Bie Befugnis zur Anwei=
sung der Einnahmen und Ausgaben kommt
diesem nicht zu. - § 106 Abs.l Vollz.
Verfügung zur Bezirksordnung findet
auf die Bezirksfürsorgebehörde keine
Anwendung. Bie Anweisung der Einnahmen
und Ausgaben hat daher durch den Be=
zirksrat zu erfolgen.
4 .V Zu; Prüfungsbemerkung § 3 von 1929:
Bie Genehmigung des Bezirksfür=
sorgeaussehusses zur Onanspruehnahme
des Raturheilkundigen Kiep durch die
Kriegerw^tse Karl Ganser, ist noch
beizubringen.
3 .) Zu Prüfungsbemerkung § 5 v on 1929:_
Bber die Gewährung einer außeror=
deutlichen Beihilfe von 30 M an Bla=
sius Seemüller ist noch ein Beschluß