Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 10. Sanuar 1929. 
Erhöhung hätte sieh wohl ein höherer Betrag 
als 2000 X ergeben, der Geldwert bezw. der 
laufwert hätte sieh aber jedenfalls nieht ge 
steigert. Der Ansc^uung des Stadt schultheis- 
senamts Dlu, daß es nieht richtig sei, die 
2000 A als Papiermark anzusehen und daß an 
1. Xu gust 1921 allgemein der Grundsatz galt, 
Mark gl ei eh Mark, kann die Oberamtspflege 
nieht beimpflichten. Der letztere Grundsatz 
galt im Allgemeinen bei Schuldseheinver- 
pflichtungen,Hypothekenforderungen- u.s.w., 
nicht aber in allgemeinen lerkehr. Hier war 
eben der jeweilige Markpreis maßgebend, wie 
er unter Berücksichtigung der Teuerung gerade 
stand. Hätte z.B. die Gemeinde Wiblingen am 
1.August 1921 ei ne Forderung für Reparaturen 
der Brücke gestellt über 2000 %, dann hätte 
sie eben von der Amtskörper schuft 80 % hie 
von, also 1600 I in damaligem Papiergeld 
erhalten, das einem Wert gegenüber 1914 von 
etwa 85 Goldmark entsprochen hätte. Mit die 
sen 1600 Papiermark hätte sie natürlich bei 
Weitem nicht das gehabt, was sie mit 1600 X 
im Dähre 1914 hätte anfangen können. Hätte, 
-um ein anderes Beispiel anzuführen - die Ge 
meinde Wiblingen im August 1921 eine Brücken- 
reparat^^ 6000 X gebracht, so hätte sie 
eben von Seiten der Amtskörperschaft den be 
schlossenen Anteil mit 6 80 % an 2000 X er 
halten, also wiederum 1600 X in Papiergeld. 
Hieraus ergibt sich doch ganz offensichtlich, 
daß die Amtsversammlung in ihrer Bes^lußf as- 
sung vom August 1921 den damaligen Wert von 
200(1 X im Auge hatte und nicht einen Geld-
	        
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