Den 10. Sanuar 1929.
Erhöhung hätte sieh wohl ein höherer Betrag
als 2000 X ergeben, der Geldwert bezw. der
laufwert hätte sieh aber jedenfalls nieht ge
steigert. Der Ansc^uung des Stadt schultheis-
senamts Dlu, daß es nieht richtig sei, die
2000 A als Papiermark anzusehen und daß an
1. Xu gust 1921 allgemein der Grundsatz galt,
Mark gl ei eh Mark, kann die Oberamtspflege
nieht beimpflichten. Der letztere Grundsatz
galt im Allgemeinen bei Schuldseheinver-
pflichtungen,Hypothekenforderungen- u.s.w.,
nicht aber in allgemeinen lerkehr. Hier war
eben der jeweilige Markpreis maßgebend, wie
er unter Berücksichtigung der Teuerung gerade
stand. Hätte z.B. die Gemeinde Wiblingen am
1.August 1921 ei ne Forderung für Reparaturen
der Brücke gestellt über 2000 %, dann hätte
sie eben von der Amtskörper schuft 80 % hie
von, also 1600 I in damaligem Papiergeld
erhalten, das einem Wert gegenüber 1914 von
etwa 85 Goldmark entsprochen hätte. Mit die
sen 1600 Papiermark hätte sie natürlich bei
Weitem nicht das gehabt, was sie mit 1600 X
im Dähre 1914 hätte anfangen können. Hätte,
-um ein anderes Beispiel anzuführen - die Ge
meinde Wiblingen im August 1921 eine Brücken-
reparat^^ 6000 X gebracht, so hätte sie
eben von Seiten der Amtskörperschaft den be
schlossenen Anteil mit 6 80 % an 2000 X er
halten, also wiederum 1600 X in Papiergeld.
Hieraus ergibt sich doch ganz offensichtlich,
daß die Amtsversammlung in ihrer Bes^lußf as-
sung vom August 1921 den damaligen Wert von
200(1 X im Auge hatte und nicht einen Geld-