704.
Den 24. /25. Mai 1932,
Beschluß:
Bei der Amt su ersamlung zu beantragen, die Ver=
gütung des Kothhelfer endgültig auf -: 5400 RM fest=
zusetzen.
§ 619.
« Verwaltungsaktuar Kohler
Laugheim wurde laut Be zirksratsbe=
sehluß vom 18. 0uni 1525 f§ 1311 in
vorläufiger Weise zum Reehnungssaeh=
verständigen der Amtskörgerschäft
bestellt. Seit l.Agril 1932 ist ihm
dureh Amtsversammlungsbesehluß vom
11.3uli 1931 f § 5457 die Besorgung
dieses Geschäfte als ordentliche
Dienstobliegenheit übertragen.
Für die zurückliegende Zeit ist seine
Belohnung festzusetzen. Rach der vorg
legten Aufstellung beträgt der bis=
herige Zeitaufwand insgesamt 60 1/2
Tage. Auf die Entschädigung wurde
bereits eine Abschlagszahlung ge=
leistet im Betrage von 300 RM.
Beschluß : -
Ssi der Amtsversammlung die Festsetzung der
Entschädigung für die bisherige Besorgung der Geschäft
te des Reehnungssaehverständigen • auf —:.300 RM zu
beantragen.