Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

704. 
Den 24. /25. Mai 1932, 
Beschluß: 
Bei der Amt su ersamlung zu beantragen, die Ver= 
gütung des Kothhelfer endgültig auf -: 5400 RM fest= 
zusetzen. 
§ 619. 
« Verwaltungsaktuar Kohler 
Laugheim wurde laut Be zirksratsbe= 
sehluß vom 18. 0uni 1525 f§ 1311 in 
vorläufiger Weise zum Reehnungssaeh= 
verständigen der Amtskörgerschäft 
bestellt. Seit l.Agril 1932 ist ihm 
dureh Amtsversammlungsbesehluß vom 
11.3uli 1931 f § 5457 die Besorgung 
dieses Geschäfte als ordentliche 
Dienstobliegenheit übertragen. 
Für die zurückliegende Zeit ist seine 
Belohnung festzusetzen. Rach der vorg 
legten Aufstellung beträgt der bis= 
herige Zeitaufwand insgesamt 60 1/2 
Tage. Auf die Entschädigung wurde 
bereits eine Abschlagszahlung ge= 
leistet im Betrage von 300 RM. 
Beschluß : - 
Ssi der Amtsversammlung die Festsetzung der 
Entschädigung für die bisherige Besorgung der Geschäft 
te des Reehnungssaehverständigen • auf —:.300 RM zu 
beantragen.
	        
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