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Den 24.Z23.Mai 1932.
Satzung werden die Diäten der Oberants=
geometer und ihrer beantenrechtlieh an=
gestellten Gehilfen seit 1. Januar 1932
un 23 A , das Bbernachtgeld un 20 % ge=
kürzt, wodurch eine nicht unwesentliche
Ersparnis erzielt wird.
Beschluß:
Von einer Pauschalierung und auch von einer weiteren
Kürzung der Entschädigung der Oberantsgeoneter für aus=
wärtige Dienstverrichtungen nach Lage der Verhältnisse
Abstand zu nehnen,
§ 621.
Genäß den Antsversannlungsbe=
schluß -von 11.3uli 1931 ( § 338)
befaßt sieh der Bezirksrat nit^den
erneute n G&such des Vernessungsrats
Eberwein •von 8.Juli 1931 un Gewährung
von Diäten anläßlich der Ausführung
der Feldbereinigung III Dietenhein.
Durch Antsversannlungsbesehluß von
14.März 1929 / § 271) wurde das frühen
re Gesuch abschlägig beschielen.
Euch erneuter Prüfung der Verhält=
nisse könnt der Bezirksrat zu den-
Beschluß:
an seinen Antrag an die Antsversannlung von 6.März
1929 festzuhalten, wornaeh den Vernessungsrat- Eber=
wein die Anrechnung von Diäten gestattet werden soll,
dagegen Bbernachtgelder und Reisekosten nicht berech
net werden dürfen.