Den 2^./23. Mai 1932.
§ 622,
Verwaltungsaktuar yenser / Laup^
hein su oht uni Zuteilung eines unge=
prüften Gehilfen in der Person des
bet ihn bisher als Lehrling tätigen
Georg H y n ee k,Verw.Kand.in
Laupheim ab 1, April ds.3rs. naeh,
da seine Gesuche um Zulassung eines
neuen Lehrlings vom Innenministerium
abschlägig beschieden wurden und er
eine Hilfskraft bei dem derzeitigen
Geschäftsumfang dringend benötige,
Beschluß:
Den Verw.Kand.Hyneck als ungeprüften Gehilfen ab
1. April 1932 bis 30, September 1932 anzustellen und
• demselben einen monatlichen Gehalt von -: 100 Bit neben ;
Übernahme des gesetzlichen Anteils an den Versicherungs
beiträgen zu bewilligen, =
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§ 6 23.
Auf das /Gesuch des Verwaltungs= 1
aktuars Hothhelfer,Laupheim wird
beschlossen:
Die Weiterbeschäftigung des bei ihm als Schreib=
hilfe tätigen Sebastian Staub in Laupheim (oben § 3301
für die Zeit vom l.Aprilbis 30,September 1932 zu
genehmigen und dessen Vergütung für den Monat April
auf 30 Bit und vom 1. Mai 1932 ab auf 63 BM monatlich,
neben Übernahme des gesetzlichen Anteils an den Ver
sicherungsbeiträgen, festzusetzen.