Den 2i.123.Mai 1932.
Erledigung dieses Dienststrafverfahrens,hoch*
xstens jedoch auf die Dauer von 3 Monaten gegen
eine Vergütung von monatlich 40 M zu genehmigen.
§ 626.
Die Vergütung des für den Haus=
Verwalter der Wanderarbeitsstätte
bestellten Stellvertreters Georg
7 i seh er (oben § 3971 wird
auf wöehentlieh 33 RM neben Über
nahme des gesetzlichen Anteils an
den Versicherungsbeiträgen
festgesetzt.
§ 627.
Auf Grund des Amtsversammlungs
beschlusses vom 11.Juli 1931 / § 3^81
wird entsprechend dem Antrag der
Oberamtsfpflege der Hundertsatz für
die Amtskörpersehaft sumlag e für 1931
wie folgt
f g s _t„g, e s e t z t :
Auf 100 RM Kataster -... 3 RM
9 100 RM Rechnungsanteil 16 RM 13 i
9 100 Einwohner 1 ?1 ^ ^ '
§ 628.
Die Stadtgemeinde Laupheim be=
absichti g t^das letzte Stück der Etters
strecke der Staatsstraße Ulm-Fried=
richshaf en von der Rottum bis zum
Stadtausgang gegen Saltringen und die
als ^tterstrecke im Zuge der Staats=
straße Rr. 46 Hauptbahnhof bis Stadt