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Dsn 24./ 27. liai 1932.
losen Wanderer von Ungeziefer und der
Heilung solcher von Krätze bis zur Dauer
von 3 Tagen .
Die Stadtgemeinde begründet ihr
Gesuch damit, daß die meisten mit=
tellosen Wanderer in den Landge=
meinden nicht übernachten können
und daher dem Obdachlosenheim in
Laugheim zuströmen.
Der Bezirksrat
beschließt:
Ohne wettere Stellungnahme das Gesuch der Amtsver=
Sammlung zur Entscheidung zu unterbreiten,
§ 630.
Der württ,Gemeindeverstcherungs'
verein a.G. in Stuttgart hat das
Ersuchen gestellt, die Haftpflicht=
Versicherung der Amtskörpersehaft au-
volle fl00%igeJ Deckung mit Begren=
zung der Versicherungssumme umzu=
stellen. Die Versicherungssummen
würden betragen : %
für Personenschäden 100000 Ä*
* Sachschäden 10000 M, :
’ Vermögens schaden 10 000 RM
für das einzelne Schadensereignis
ohne.Rücksicht auf die Anzahl der
durehdas Sehadensereignis betrof=
fenen Personen. An Jahresbeiträgen,
wären zu bezahlen insgesamt 2373 M
gegenüber bisher 1933 M. -
Damit würde für die von Sehadenfällen