712.
Den 2^/25. Hat 1932.
betroffenen Geneinôlen der bisher zu
übernehmende Anteil an den Haftpflicht
schaden mit 20 % in Wegfall kommen.
Beschluß:
Es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
§ 631.
3m Winter 1930/1931 ist an=
läßlich der Verbesserung der Weihung
und Entwässerung der Wiesen im Wei=
hun^al auf Markung Steinberg durch
die hiefür gegründete Entwässerungs=
genossensehaft eine neue Brücke über
die Weihung im Zuge der Straße nach -
Schnürpflingen erstellt worden mit
einem Kostenaufwand von 4117 M.
Die Gemeinde Steinberg sucht um einen
Amtskörpersehaftsbeitrag von 23 A
nach.
v x Rach Erörterung des Gesuchs wird
vom Bezirksrat
beschlossen:
' Das Beitragsgesuch der Folgen wegen und mit der Be=
gründung abzulehnen, daß es sich bei der fraglichen
Straße nicht um eine Raehbarsehaftsstraße bezw. Durch*
gangsstraße handelt,für welche nach der Bezirksstraßen=
satzung die Gewährung eines Amtskörpersehaftsbeitrags
vorgesehen ist.
§ 632.
Die Bezirkskrankenhausverwaltung
und der leitende Arzt des Bezirks*
krankenhauses Dr. med. Bullinger haben