Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den 10. Januar 1929. 
markwert in dieser Höhe, zumal in Jenaer 
Zeit mit Goldmark gar nicht gerechnet wurde. 
Es kann nach all dem sicherlich nicht die 
Folgerung gezogen werden, daß die damalige 1 
Festsetzung von 2000 2, die rein unter dem 
Gesichtspunkt .des damaligen Kaufwertes der 
Mork erfolgt ist, nun als Festsetzung von 
2000 Goldmark aufgefaßt werden soll. Auch 
nach Einführung der Goldmark hat die Gemeinde 
Wiblingen nieht darum naehgesueht, die Anteil 
letstung entsprechend den veränderten Ver= 
hältnissen nach Goldmark festzusetzen• 
Wenn die Amtskörpersohaft Laupheim sieh 
mit 80 % an - den fteparaturkosten unter Zu« 
grundlegung des umgere A neten Goldmarkwerts 
f^r die 2000 % vom August 1921 beteiligt hat, 
so hat sie das geleistet, was ihr billigere 
weise und nach Recht zugemutet werden kann, 
sie muß jede weitergehende Forderung ent» 
sehieden ablehnen• - - 
Daß - wie das Stadt schul the ißenamt à 
schreibt - der Umstand an der ganzen Sach» 
läge nichts ändert, daß nachträglich die 
Stadtgemeinde Ulm infolge Eingemeindung von 
Wiblingen-dess en Rechtsnachfolgerin geworden 
die Rechtslage genau so zu beurteilen 
ist, als wie wenn die Gemeinde Wiblingen 
noch eine selbständige Gemeinde wäre ist 
wohl noch von keiner Seite angezweifelt wor- 
Die Amtskörperschaft Laupheim sieht 
aber veranlaßt, hier wie in anderen Fäl* 
1 en, in W rung ihrer berechtigten Interessen 
den Rechts Standpunkt zu vertretend 
den* 
sich 
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