713.
Den 2i./23.Mai 1932,
sätze ab l.Mai 1932
beschlossen:
1 , verbilligte Baudarlehen
4 bzw.3% netto p.a.seith. 3bzw,6%
2 .Tilgungs=bzw.Annuitätdar!eben
f+ mindestens
2 %Tilgung
* * 6 %
”u. er sparteZsJ
.3. Kommunal dar!eben im eig. Bezirk % %
4. normale Hypothekendarlehen
ohne Tilgung
5 à Kredite
netto * ” setth 6 %
6^
2 %
» » »
6. Bürgschaften und Faustpfand^
dariehen
6 1/2%
6 1/2%
2 5
2. Darlehen an Private und Gemeinde,^
auswärtiger Bezirke . 7 1/2% * »»Ä 7 1/2%
Verzug^in^sen.
Im Falle des Verzugs in der Zinszahlung von mehr als
1 Monat nach Verfall erhöht sieh der Zins um 1 % aus der dem
betreffenden Zinsrest entsprechenden Kapitalsumme,
Kreditüberziehungen.
Bei Kreditüberziehung erhöht sieh der Zinssatz um 1 % pro
Bahr aus dem überzogenen Betrag,
Wechseldiskont.
Die Festsetzung wird der Sparkassenleitung entsprechend
den jeweiligen Verhältnissen überlassen.
§ 637.
3m Hinblick auf die schwierig
gen Wirtschaftsverhältnisse wird auf
den Antrag der Oberamtssparkasse die
Frist für die Zinszahlung auf 30,April
1932, innerhalb welcher Verzugszinsen
ni^hi berechnet werden, um einen Monat,
auf 30,Bunt 1932
verlängert,