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Den 2 4.72 5. liai 1932.
beschließt
Die Oberamtssparkasse mit der Durchführung im Benehmen
mit dem Oberamtsbaumeister im Rahmen der Voranschlags=
mittel zu beauftragen.
§ 642.
Auf Grund des Bezirksratsbe=
Schlusses vom 30.März 1932 (oben
§ 3841 ist auf Antrag der Oberamts=
Sparkasse bei der Firma Heinrich
Hieber Inhaber Hartwig Schmidt, die
Pfändung für rückständige Zinsen in
Höhe von 3000 M.- durch die Gerichts*
vollzieherstelle durehgeführt worden.
Die gepfändeten Gegenstände m^^en
auf Grund abgegebener eidesstattlicher
Erklärung der angeblichen Eigentümer
teilweise wieder freigegeben werden,
teilweise wurden verschiedene Mängel
in der Übereignung festgestellt.
Die Oberamtssparkasse hat nun den
Schuldner zur Ablegung des Offenbarungs=
eides laden lassen.
Vom Vorsitzenden wird der gesamte-
Schriftwechsel in der Sache verlesen.
Sparkassendirektor Mink geht sodann
in mündlichem Vortrag des näheren
auf die Vorgänge ä^-«^ seit der
letzten Bezirksratssitzung und auf die
von der Firma Hieber bezw. ihrem Treu-
händer gemachten Vorschläge ein. Er
vertritt den Standpunkt,daß in der