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Den 2d./25.Mai 1932.
Angelegenheit etwas Weiteres unternom=
men werden müsse. Soviel bekannt, seien
im fülle der Zwangsversteigerung des
Anwesens neben der Ehefrau des Schmidt
Weitere Liebhaber vorhanden.
Aus der Mitte des Bezirksrats wird die
Ansicht vertreten, daß der Schuldner
nach seiner bisherigen Einstellung den
Eindruck erwecke, möglieliffliel für sieh
zu retten.Ein weiteres Zuwarten komme
daher nicht mehr in Frage.Von anderen
Seite wird die Ansicht vertreten, daß
im Falle der Zwangsversteigerung das
Anwesen wohl der Oberamtssparkasse ver=
bleiben werde, die dann auch die Last
zu tragen habe .
3m übrigen werden die von der Oberamts=
Sparkasse getroffenen Maßnahmen gebil
ligt . Mit 5 gegen 1 Stimme wird sodann
beschlossen:
Die Oberamtssparkasse mit der Durchführung der
Zwangsversteigerung des Anwesens der Firma Heinrich
Hieber zu beauftragen, sobald Sicherheit dafür vor=
liegt, daß für das Anwesen mindestens 25 000 M ge=
boten werden.
§ 645.
Der Vorsitzende gibt dem fezirksia
Kenntnisvon dem weiteren Schriftwech
sel in der Darlehensangelegenheit de s
Fabrikanten Anton Schupp in Dietenheim
der eine nochmalige Bezirksratssitzung
wegen Aufhebung einer Darlehensbedin-
gung f Sei bstsehuldnerbür g schäft der
Firma Sapt / beantragt habe. Der an«