2.
Den 23.3uni 193.2.
anwesende Mitglied Bürgermeister Sauten
in Mietingen wird auf seinen im gemeinte
dienst abgelegten Diensteid hingewiesen.
§ 1.
Da der Bezirksrat keine Satzung
für die Oberamtssparkasse beschlossen
hat (Bez,Ratsbesehl.vom 24/23.Mai 1932
§ 606) hat die Ministerialabteilung
für Bezirks=und Körperschaftsverwaltuny
die Satzung am lQ,3uni 1932 erlassen.
Sie ist am 13. 3uni 1932 in Kraft ge
treten.
Der Bezirksrat nimmt heute von der
Satzung
Kenntnis.
§ 2.
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Gemäß Art.28 Abs.2 des Sparkassen=
gesetzes vorn 24.- März 1932 -Reg. Bl. S.97'
wird heute die Wahl der aus der Mitte
der Amtsversammlung zu währenden 4 Mit
glieder des Verwaltungsrats der Ober=
Amtssparkasse und deren Stellvertreter
auf die Zeit bis 31. Dezember 193 4
vorgenannten. In geheimer schriftlichen
Abstimmung werden gewählt :
als ordentliche Mitglieder :
1.) Philipp Rechtste ine r,Möbel fabrikant und
Gemeinderat in Laupheim, mit 7 Stimmen,