7.
Den 23. Juni 1932.
fertiggestellt sind fvergl.Bezirks=
ratsbesohluß vom 20,17.1932 - § 604--
ist die Straßenstrecke mit dem
20. Juni 1932 in die Unterhaltung
der Amtskörpersehaft übergegangen,
Beschluß!
Kenntnisnahme.
§7.
Auf Grund der mit Amtsversamm=
. lungsbesehluß vom 9. Juni 1932
( § 363 ) erteilten Ermächtigung
wird
b esc h l 0 s s e n:
mit Wirkung vom 1. April 1932 ab den Amtskörper=
schaftsbeitrag an den
Gewerbeverein Laupheim von 130 RM auf jährl. 120 RM,
Handelsverein * * 100 * • * 80 RM
Handwerker=und Gewerbeverein Dietenheim
von 30 EM auf jährlich 40 RM
festzusetzen.
§ 8.
Vom Vorstand des Verwaltungsrats
der Gebäudebrandversicherungsanstalt
wurde eine Visitation der Feuer«
wehren und Feuerlöscheinriehtungen
in einigen Gemeinden des Bezirks
durch den Landesfeulöschinspektor
angeordnet. Heben der Feuerwehr der
Oberamtsstadt sollen die Feuerwehren
von 4 weiteren Gemeinden besichtigt
werden, per Landesfeuerlöseh =