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Ben 10. Januar 1929.
Beschluß:
- Die vorliegenden Endabrechnung anzuerkennen und
die Oberamtspflege zur Ausbezahlung des Restbetragi|
des Amtskörpersehaftsbeitrags mit -: 3688 RR 86%, !
wie vorstehend aufgeführt, anzuweisen•
§ 67.
Task der Baukostenabreehnung
über den Brückenbau über die 311er
zwischen Bllerriedenund Vöhringen L
betragen die Kostenanteile der Ge
meinde Sllerrieden: 24 554 RR 64 Z,
Borndorf: 12 427 ^ 52 5, Regglis-
weiler : 6238 RX 66 H, Schnürpf
lingen : 9337 RM 99 $, Mangen :
9337 RM 99 $. Gegenüber den seit
herigen Leistungen hätten nunmehr
noch zu bezahlen :
Gemeinde 311errieden 9 34 RM 64 $ U
* - Borndorf 477 * 52 H
* Regglisweiler 238 » 66 H
* Schnürpflingen 337 * 55 Z
* Wangen 337 9 99$ ,
zusammen -. 2I66 RM 60 $
Bie genannten Gemeinden suchen
unter näherer Begründung um Übernahme
dieses Betrags auf die Amtskörper-
sehaft nach• Bas Gesuch kommt zur
Verlesung* - •