14.
Ben 19.Oktober 1932,
dass ßpeth die Pflicht gehabt hätte, der Amtskörper schuft
4 &^^V^fwendung Don Hilfskräften der Amtskörper schuft
für diese Feldbereinigungsarbeiten Mitteilung zu machen.
2,J Dein Vermes sungs rat Speth die weitere Verwendung
von Personal der Amtskörperschaft für das Feldbereini-
gungsunternehmen Niederstotzingen III zu untersagen•
I .- Bem Vermessungsrat Speth die „von der Fçldbereiitgungs*
kasse Niederstotzingen III zu leistenden Akkordbeträge
zu überlassen. -- c c -. -
4.1 Bie Ersatzleistung des Speth für die bisherige 3nan«
sprachnahme .des Personals der Amtskörpersehaft - für
die Feldberei&iguil^^ 1700 M festzusetzen.
5.1 Von Vernes sungs rat S p e th für seine no eh zu erfolgen»
de persönliche Bnanspruchnahme dureh die Feldbereini»
gungsarpeiten ebenfalls Ersatzleistung zu verlangen.
§ 13.
Vermessungsrat Eberwein in
Laupheim hat seit seiner Anstellung
als vollbesehäftigter Amt skörper-
sehaftsbeamter im 3ahre 1923 neben»
her Feldbereinigungsgeschäfte für die
Feldbereinigungsunternehmen I und
II Hermaringen auggeführf. ohne
hiefür die Genehmigung des Bezirks*
rats zu haben. Bem Bezirksrat wird
der in der Sache g^fü^rte Schrift«
wechsel vorgetragen.
Vermessungsrat Eberwein wurde in
, die heutige Sitzung geladen^und gibt
über die Burchführung der Feldbe-
reinigungsunternehmen Aufschluß.