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Pen 19. October 1932,
Für diese Geschäfte seien von ibn nur
selbst angestellte und bezahlte Kräfte
verwendet worden. Er selbst habe die
Arbeiten nur beaufsichtigt und Arbeiten
nur in seiner freien Zeit ausgeführt,
3n Betracht honnen für ihn etwa 2-3
Tage für M^ Tagfehrten,Erledigung von
Beschwerden usw, für die er Ersatz
leisten werde, die von ihn verwendete
Zeit sei übrigens durch die Beschäftigung
der von ihn bezahlten Hilfskräfte für
die Antskörpersehaft reichlich aufge=
wogen worden,
Das Unternehnen I werde bis Ende 1932
abgeschlossen, das Unternehnen II etwa
bis 1, Februar 1933 soweit fortge=
schritten sein, daß die Sehlußtagfahrt
stattfinden könne, Die Arbeiten können
jetzt nicht aus der Hand gegeben werden t
Eberwein bittet un die Genehnigung zur
Fertigstellung der Arbeiten,
Bach Aussprache wird
beschlossen:
1.J Den Vernessungsrat Eberwein die Genehnigung zur
Ausführung der Feldbereinigungsarbeiten der Feldbe=
reinigungsunternehnen Hernaringen I und II nachträglich
zu erteilen und ihn die durch die Feldbereinigungs»
kassen zu leistenden Akkordbeträge zu überlassen,
2,J dien Eberwein die unberechtigtem Verwendung von Personal
der Antskörpersehaft für die vorgenannten Geschäfte
zu untersagen,
3,3 Von Eberwein Ersatzleistung an die Antskörpersehaft
für seine eigenen Arbeitsleistungen zu verlangen,