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Den 19. Oktober 1992.
Karner über die ärztliche Versorgung
am Bezirkskrankenhaus vorliegt. Der àtz
ver sanlung sbeschluß sei so auszulegen,
daß der Bezirksrat die f reie ^zt^wahl
aufheben und die Arztverträge ausarbei®
ten soll, die dann noch der Genehmigung
der Antsversammlung bedürfen. Br halte
eine rasche Regelung für notwendig.
Der Sehwebezustand, für den er sehon in
der Amtsversammlung die Verantwortung
abgelehnt habe, sei geeignet, für die
Finanzen der Bezirkskrankenhausverwal=
tung gefährlieh zu werden. Den neuer®
liehen Antrag der 3 Ä rzte halte er
naeh dem letzten Amtsversammlungsbe =
sehluß nieht mehr für möglich.
Bezirksratsmitglied K o n r a d legt
den Amtsversammlungsbesehluß dahin aus,
daß die Aufhebung der freien Arztwahl
grundsätzlich beschlossen sei und daß
der Beschluß, dem Bezirksrat die Brmäch=
tigung gibt, die Arztverträge auszu®
arbeiten. Die Verträge seien sodann
der Amtsversammlung zur Genehmigung
zu unterbreiten, die dann auch die
Stellenbesetzung vorzunehmen habe.
Die Auslegung des Amtsversammlungs=
besehlusses hatte eine längere Aus=
spracht zur Folge. 3m Zusammenhang da
mit wurde auch eine Lösung der Frage
in der Weise angeregt, daß die Allge®
meine Ortskrankenkasse von sieh aus
die freie Arztwahl am Bezirkskranken®
haus aufheben soll. Die aus diesem
Grunde zugezogenen Vertreter der Kasse,
Geschäftsleiter liagg und Diplominge®
nieur Bekeisen halten diesen Weg