20.
Den 19,Oktober 1932,
§ 12.
Der Gemeinde Dietenheim sind
infolge verspäteter Bezahlung einer
Abschlagszahlung für ausgeführte
Feldbereinigungsarbeiten des ünter=
nehmens III mit zusammen -:2916 RI UH
, dureh' die Oberamtspflege für die Zeit
vom 1, 3uni 1931 bis 3• 3uni 1932
Verzugszinsen in Röhe von 203 RM 43 %
berechnet worden,- ■
Das vom Gemeinderat gestellte 6 s-
sueh vom 1, September 1932 um Nachlaß
dieser Verzugszinsen wird aus Konse=
quenzgründen abgelehnt.
§ 18,
Der Vorsitzende gibt dem
Bezirksrat den Erlaß des Präsidenten
des Landesarbeitsamts Südwestdeutsch s
land vom 4. August 1932 bekannt, nach
welchem für den Umbau der Machbar-
sehaftsstraße Aehstetten-Oberkirehberg
eine Grundförderung von 2 RI 30 # für
das Arbeitslosentagwerk bewilligt wirâ,
EifPAntrag auf Gewährung der verstärk*
ten Förderung kann nach diesem Erlaß
in diesem Rechnungsjahr Voraussicht=
lieh nicht dtattgegeben werden.Auch
für das Rechnungsjahr 1933 war bisher
ein Bescheid nicht zu erhalten.
Auf Grund einer Besprechung der Orts®
Vorsteher der beteiligten Gemeinden