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Ven 24.Z23.Hai 1932.
gestrebte Vergleich sei nunmehr zum
Abschluß gekommen.Eine Varlehensge=
Währung seitens der Oberamtsspar-
kasse komme vorläufig nicht in Frage.
§ 644.
Die FirmaH.Seheffold 6 Cie. in
Laupheim hat von der Oberamtsspar=
kasse ein Darlehen in Höhe von
30 000 M.- in Anspruch genommen, das
auf dem Anwesen der Firma fVampfsäge=
werkt siehergestellt ist. Die gemeinde
rötliche Schätzung vom 10.Oktober 1924 s
beläuft sich unter Berücksichtigung
des auf dem Gebäude Er. 17 lastenden
lebenslänglichen Wohnungsreehts der
3osefa Seheffold Witwe auf 141 800 RM,
.so^daß nach der Satzung der Oberamts=
Sparkasse das Anwesen bis zu 56 800 RM
belieben werden kann. Vie eingeleite=
ten Verhandlungen haben ergeben, dass
die Filma weitere Sicherheiten nicht
stellen kann, wie sie auch nicht in
der Lage ist, die Hypothek in eine
Tilgungshypothek umzuwandeln, wodurch
im Laufe der Vahre eine besseret
Sicherstellung der Oberamtssparkasse
hätte erz^li werden können.
Vie Revision hat bet Prüfung des
Hypothekendarlehens festgestellt, daß |
eine 40%^ge Beleihung kaum in Frage n
kommen könne. Vie Ausleihkommission
hat die Angelegenheit an den Bezirks=
rat verwiesen.