Den 19. Oktober 1992.
Der Bezirksrat
beschließt
Die Entscheidung der Angelegenheit zunächst bis
zur Voransehlagsberatung 1999 zurück zustell en.
§ 21.
Hach dem vom Oberamtsbaumeister
gefertigten Plan und Kostenvoransehlag
für die Erstellung eines Schuppens
zum Zwecke der Einrichtung eines Holz=
Zerkleinerungsbetriebs bei der Wandere
arbeitsstätte berechnen sieh die Kosten
auf etwa 890 RM. — Au f Anfrage beim
Verein zur Förderung der Wanderarbeits*
statten in Württemberg ist ein Staats=
beitrag nicht zu erwarten. Dagegen
wäre der Verein ausnahmsweise bereit
einen Beitrag von -: 200 RM zu leisten.
Beschluß :
I .J Für die genannten Zwecke einen Schuppen nach dem
Plan und KQstenvoranschlag des Oberamtsbaumeisters
Küchle zu erstellen unter der Bedingung, daß der
in Aussicht gestellte Beitrag von 200 RM verwilligt
- wird, -
2 .) Den Oberamtsbaumeister und den Oberamtspfleger
mit der.Ausführung der Arbeit zu beauftragen.
§ 22 .
Der Kanzleiassistentin Volz beim
Oberamt wird auf ihr entsprechendes