24.
Den 19. Oktober 1932.
Gesuch für die Ausfertigung des
Protokolls des Bezirksrats und der
Amt so er Sammlung und der Auszüge aus
denselben in den Bahren 192^-1932
eine einmalige Vergütung von 100 RM
aus der Kasse der Amtskörper schäft
0 e r iD i l l i g t .
§ 23.
Der Sehreibgehilfe Paul Denzel
in Laupheim ist in der Zeit vom 16.
August 1932 bis 30.September 1932
mit dem Reehnungsabsehluß 1931 auf
der Bezirksfürsorgebehörde mit vor=
läufiger Genehmigung des Oberamts be=
sehäftigt 'worden. Denzel beansprucht
ein Arbeitstaggeld von 5 BK und dem»
gemäß für 40 Tage eine Vergütung von
insgesamt -^: 200 RM.
Beschluß:
Die Einstellung nachträglich zu genehmigen und
die Entschädigung auf 200 RM festzusetzen.
§ 24.
Verwaltungsamtmann Kohler in
Laupheimlegt in einem Schreiben vom
4.ds,Mts. am den Bezirksrat dar, daß
er seinem Reffen Ottmar Kohler, Ver=
waltungspraktikant, dessen Einstel-
lung als Hilfskraft vom Bezirksrat
am - 2. März 1932 ( § 3791 für die