25.
den 19. Oktober 1932.
Monate März und April 1932 gegen
einen Monatsgehalt von 100 M ge=
nehmigt worden ist,von sieh aus einen
monatlichen (lehalt von 60 RM neben
freier Station gewährt habe. Ohne ,
sein Wissen habe dieser jedoch bei
der Oberamtspflege an dem Betrag
von 200 RM weitere 80 RM abgehoben,
die Ausbezahlung der restliehen 120 RM
wurde dureh die Oberamtspflege auf
Veranlassung des Verwaltungsamtmanns
Hohler sistiert, worauf Verwaltungs- >
praktikant Kohler ausgetreten ist.
die Aufforderung an Letzteren, seine
Einwilligung zur Ausbezahlung des
Restbetrags an Verwaltungsamtmann
Kohler zu geben, blieb unbeantwortet.
Verwaltungsamtmann Kohler bittet nun
um Ausbezahlung des Betrags von
-.• 120 RM. an ihn.
Be. sehluß
die Oberamtspflege zur Zahlung dieses Restbetrags
an Verwaltungsamtmann Kohler anzuweisen, der Be
zirksrat geht jedoch davon aui, daß etwaige naeh-
trägliehe Ansprüche des Verwaltungs^raktikanten
Ottmar Kohler an Verwal tungsamtmann Kohler geltend
zu machen wären, solehealso von der Amtskörper=
schuft abgelehnt werden.
c
§ 29.
Auf das Gesuch des Verwaltungs=
amtmanns Rothhelfer in Laupheim vom
3.ds.Mts. wird die Weiterbesehäf-