57.
Den 17. Oktober 1932.
§ 27.
Die Amtskörpet a oh aft hat als
sachliche Kosten des Sehulbetriebs des
Landwirtsehafissehule u.a. au eh die
entstehenden Portokosten zu tragen,
Von der Zentralstelle dürfen nur die
für die eigentliehe Wirtschaftsberatung
_erforderliehen Wertzeichen angefordert
werden. Da eine genaue Ausscheidung
des Verbrauchs zu umständlich wäre,
empfiehlt die Zentralstelle, etwa die
Hälfte des Bahresbedarfs an Dienstwert*
Zeichen- bei der Oberamtspflege anzu=
fordern.
Der Bezirksrat ist mit dieser
Regelung einverstanden und
beschließt
^
Die Oberamtspflege zur Abgabe des entsprechenden
Bedarfs an amtlichen Postwertzeichen an die Landwirt*
sehaftssehule anzuweisen.
§ 28.
Der Vorstand der Landwirtsehafts
schule beantragt im Bnteresse der ord*
nungsmäßigen Dnterbringung der Fahr=
räder der Schüler und zur Sicherung
gegen Diebstahl und fremde Zugriffe
die Besehai fung eines geeigneten Fahr*
radgestells, das im hinteren Hof der
Schule aufgestellt werden könnte,
nach dem bereits vorliegenden Angebot
der Firma Gebrüder Achenbach G. m.b.H,
in Weidenau /Sieg, würde ein Gestell