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Den 19.Oktober 1992,
die am 7. Oktober 1991 das Vermögen der
Sparkasse dargestellt haben, auf diese
zu übertragen sind,
Der Inhalt der über die Vermögensaus=
einandersetzung ausgearbeiteten Urkunde
wird vom Vorsitzenden vorgetragen.
Die Anerkennung dureh den Verwaltungs*
rat der Oberamtssparkasse ist bereits
am 27. September 1992 erfolgt,
Besehluß
1,J Die Urkunde ihrem ganzen Unhalt naeh ebenfalls
anzuerkennen,
2,) Zu der Vermögensauseinandersetzung die Genehmi
gung der Ministerialabteilung für Bezirks=und
Kärpersehaftsverwaltung naehzusuehen.
§ 91. ;
Nach Art, 197 Abs.2 der GemO. ;
ist der auf die Geschäfte des Verwal=
tungsamtmanns Kohler in seiner Eigen=
sehaft als Reehnungssaehverständiger
der Amtskörpersehaft entfallende
Teil seiner Bezüge besonders festzu=
stellen und von der Amtskörpersahafts=
umlage auf die Gemeinden mit Ver=
waltungsaktuaren auszuseheiden .
Entsprechend dem Voranschlag der
Oberamtspflege wird
beschlossen:
Den auf die Geschäfte aus dem Ausgabenkreis der
Amtskörpersehaft entfallenden Teilbetrag der Bezüge
des Kohler ab 1. April 1992 auf jährlich -:500 RM
festzusetzen.