Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

30. 
Den 19.Oktober 1932. 
§ 32. 
Ve raies sung s rat S y e t h in 
Laupheim sueht um die Weiter gewähr 
rung des Kinderzusehlags für nach* 
stehende Kinder naeh: 
1. Helene Speth, geb.am 22. Aug. 1913. 
Diese Toehter war bis 30.September 
1931 in Friedrichshafen zur Ausbil= 
dung als Kindergärtnerin und ist 
seither zu Hause zum Teil hauswirt» 
sehaftlieh, zum Teil auf dem Büro 
ihres Vaters tätig. 
2. Elisabeth Speth r geb. am 20.August 
1919» Dieselbe besueht seit 1.April 
1932, naeh Ablegung der Prüfung zur 
mittleren Heife, die staatlich aner= 
bannte Frauenarbeitssehule St. 
Hildegard in Elm zwecks Ausbildung 
als Hauswirtsehaftslehrerin. 
Beschluß: 
1 .J Festzustellen, daß bei der Toehter Helene Speth 
seit 1.Oktober 1931 die Voraussetzungen des-Art.22 
Abs.l Ziff.2 des Besoldungsgesetzes für die Weiter* 
gewährung des Kinderzusehlags weggefallen sind. 
Die Oberamtspflege wird daher angewiesen die Bezah= 
lung des Kinderzusehlags mit dem31. Oktober 1931 
einzustellen und diesen von diesem Zeitpunkt ab ab s 
zusehreiben. 
2 .) Den Kinderzusehlag für die Toehter Elisabeth Speth 
über die Dauer ihrer Berufsausbildung weiterzugewähren 
und die Oberamtspflege zur Zahlung anzuweisen.
	        
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