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Den 10. Januar 1929.
Verhältnisse gestatten, spätestens
jedoch bis 1. Oktober 1930 und die
Ersatzräume in der Schranne spätes«
' tens aut 15« Oktober 1928 der Unter«
* riehtsverwaltung und zwar erstere
*quf unbestimmte Zeit unentgeltlieh
zur Verfügung und trifft Vorsorge,
das der ordentliche Unterrichtsbe=
trieb dure J weitere Einrichtungen in
dem Schulgebäude nicht gestört wird?
Beschluß :
-
Hievon der Zentralstelle für die Landwirtschaft
Mitteilung zu machen.
§ 6p.
Mtt Bezirksratsbesehluß vom
25. April 1928 K - §552 -, den die
Amtsversammlung am 7. Mai 1928 - 5/^2
zugestimmt hat, ist dem leitenden
Arzt am Bezirkskrankenhaus, Dr.meä,
Bullinger, für die Fertigung der
Statistiken und Behandlung der Orts=
und bezirksfürsorgebedürftigen Kran=
ken / Hospitanten 1 im Bezirkskran=
kenhaus eine jährliche Entschädigung
von 100 Bll verwilligt worden.
Unter Bezugnahme auf die erwähnten
Beschlüsse wurde nun seitens der
Bezirksfürsorgebehörde die Bezahlung
der Rechnung des Dr.med Bullinger